Umgliederung des Denkmalschutzes abgeschlossen

Pressemitteilung der Stadt Nürnberg am 26.1.2009:
Zum 1. Februar 2009 ist der Umzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Denkmalschutzes in die Räume der Bauordnungsbehörde, Bauhof 5, abgeschlossen. Die Beratung zu allen denkmalrechtlichen Fragen findet dann im Dienstleistungszentrum (DLZ) Bau, Lorenzer Straße 30, zu den üblichen Öffnungszeiten statt.

Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2009 der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes der Bauordnungsbehörde übertragen worden ist. Die Behörde übernimmt das bisher vom Hochbauamt wahrgenommene Aufgabengebiet „Untere Denkmalschutzbehörde“. Diese ist künftig als Abteilung 1 „Beratung und Denkmalschutz“ Teil der Bauordnungsbehörde. Damit ist die Behörde zuständig für die Erteilung sogenannter denkmalrechtlicher Erlaubnisse, die bei allen Maßnahmen an Einzeldenkmalen und bei allen Maßnahmen an Gebäuden in Ensembles notwendig nötig sind – auch wenn im Einzelfall kein Bauantrag erfolgen muss. Erlaubnisse sind kostenlos.

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